Liquidation
Die freiwillige Liquidation eines Unternehmens ist aus den unterschiedlichsten Gründen denkbar, wird jedoch (leider) viel zu selten praktiziert. Gründe hierfür kann es viele geben:
- der Inhaber eines Unternehmens verstirbt. Die Erben sehen sich außerstande, dieses Unternehmen fortzuführen.
- die Gesellschafter eines Unternehmens sind zerstritten und es entsteht eine Pattsituation.
- ein oder mehrere Gesellschafter kündigen die Gesellschaft.
- es droht Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit.
- die Gläubiger des Unternehmens haben plötzlich selbst Finanzprobleme und können bzw. wollen nicht mehr wie bisher zur Verfügung stehen.
- Ihre Hausbank ist beispielsweise künftig nicht mehr bereit, die Kreditlinien zu verlängern. Sie droht mit Kreditkündigung und Sicherheitenverwertung.
Um es klar und deutlich zu formulieren:
Wir sind keine Firmenbestatter, die auf dubiosen Wegen versuchen, Unternehmen einem Gläubigerzugriff zu entziehen.
Wir sind keine Beratungsgesellschaft, die mittellose "Strohmänner" besorgt.
Wir kennen aus vielen Praxisfällen Lösungsmöglichkeiten, ohne Zerschlagung von Substanz und ohne Schädigung von Gläubigern oder Gesellschaftern mit den gesetzlich und steuerlich erlaubten Mitteln sauber und legal ein Unternehmen aus ansonsten ausweglosen Situationen zu befreien, Arbeitsplätze zu erhalten und Schaden in jeglicher Weise überhaupt erst nicht eintreten zu lassen.
Nicht immer, aber doch in den meisten Fällen ist die Liquidation des Unternehmens dann die beste aller Möglichkeiten. Ein Gesellschafter sagte erst kürzlich zu uns: Auf diese Lösung wäre ich nicht gekommen, auch wenn ich eine Million Jahre Zeit zum Nachdenken gehabt hätte. Ein schöneres Kompliment kann sich kein Berater wünschen.
Testen Sie uns, rufen Sie uns an, schildern uns die Ausgangssituation. Oder benutzen Sie einfach das Kontaktformular auf dieser Website und teilen uns Ihre Problemstellung mit. Dann sehen wir gemeinsam weiter.